Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Anbieter: Stephan Walkowiak (Einzelunternehmen)
Geschäftsadresse: Wettersteinstr. 1, 82024 Taufkirchen
Postanschrift: Wettersteinstraße 1, 82024 Taufkirchen
Sportlager München ist ein Angebot von PARAMANIACSHOP – Gleitschirm & Motorschirm Shop.
Geltungsbereich: Diese AGB gelten für alle Lagerverträge zwischen Stephan Walkowiak und Kunden für die Einlagerung von Sportgeräten und Fahrzeugen.
Paragraph 1 - Vertragsgegenstand
- Stephan Walkowiak (nachfolgend "Vermieter") stellt dem Kunden (nachfolgend "Einlagerer") Lagerfläche zur Einlagerung von Sportgeräten und Fahrzeugen zur Verfügung.
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Die Lagerung erfolgt in:
- UG-Lager: Lagerflächen im Untergeschoss für Sportgeräte.
- TG-Stellplätze: Trockene, belüftete Tiefgarage für Fahrzeuge und Anhänger. Der Vermieter überlässt dem Mieter die Stellfläche zur eigenen Nutzung; eine Verwahrung oder Obhut des Fahrzeugs ist nicht geschuldet.
- Der Vermieter erbringt ausschließlich Lagerdienstleistungen. Wartung, Reparatur oder sonstige Serviceleistungen sind nicht Bestandteil des Vertrags, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Paragraph 2 - Vertragsschluss und Laufzeit
- Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung des Vermieters auf die Anfrage des Einlagerers zustande. Eine Anfrage per E-Mail oder über einen Messenger stellt noch keinen Vertragsschluss dar.
- Mindestmietzeit: Die Mindestmietzeit beträgt 1 Monat.
- Laufzeit und Kündigung: Laufzeit, Vertragsende und Kündigung richten sich nach dem vereinbarten Vertrag.
- Eine Verlängerung richtet sich nach der im Vertrag vereinbarten Regelung.
Paragraph 3 - Preise und Zahlung
- Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Die Miete für den gesamten gebuchten Zeitraum ist sofort nach Vertragsabschluss zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsregelung vereinbart wurde. Die Einlagerung erfolgt nach Zahlungseingang, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Gruppentarif: 40 € je Fahrzeug und Monat bei mindestens 3 Fahrzeugen gleichzeitig, 12 Monaten Laufzeit und vollständiger Vorauszahlung.
- Bei offenen fälligen Zahlungen erhalten Sie eine Zahlungserinnerung beziehungsweise Mahnung mit Vertrags- oder Rechnungsnummer, offenem Betrag und einem konkreten Zahlungstermin. Bitte teilen Sie uns bereits geleistete Zahlungen oder Einwendungen mit, damit wir diese prüfen können. Verzugszinsen und weitere Verzugskosten werden nur geltend gemacht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Kündigungsrechte richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und den wirksamen vertraglichen Vereinbarungen.
Paragraph 4 - Übergabe und Rückgabe
- Die Übergabe und Rückgabe von Lagergut im UG-Lager erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung am Lagerstandort. Bei Tiefgaragen-Stellplätzen stellt der Mieter sein Fahrzeug selbst ab und holt es selbst wieder ab.
- Bei der Übergabe zur Einlagerung und bei der Ausgabe prüfen wir gemeinsam mit Ihnen den sichtbaren Zustand des Fahrzeugs oder Lagerguts. Bereits vorhandene Schäden werden im Übergabeprotokoll festgehalten. Bei der Ausgabe gleichen wir den Zustand mit diesem Protokoll ab und dokumentieren erkennbare Schäden oder Abweichungen im Ausgabeprotokoll. Bitte melden Sie erkennbare Schäden direkt bei der jeweiligen Übergabe. Später festgestellte Schäden melden Sie bitte möglichst umgehend per E-Mail mit Vertragsnummer, betroffenem Gegenstand und Zeitpunkt der Feststellung. Fotos helfen bei der Prüfung. Gesetzliche Ansprüche und Fristen bleiben unberührt.
- Der Einlagerer hat das Lagergut in sauberem und trockenem Zustand anzuliefern. Motorräder, Autos und Jetskis nehmen wir mit dem vorhandenen Kraftstoff im Fahrzeugtank an. Paramotoren im Lagerhaus nehmen wir ausschließlich mit leerem Tank an.
- Das Fahrzeug oder Lagergut ist spätestens am letzten Tag der vereinbarten Mietdauer abzuholen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Abholfrist oder eine Verlängerung vereinbart wurde.
- Nicht abgeholtes Lagergut: Bei verspäteter Abholung ohne vereinbarte Verlängerung berechnen wir für die ersten 1–15 Kalendertage einmalig 50 % des bisher vereinbarten Monatspreises. Ab dem 16. Kalendertag wird für den ersten zusätzlichen Monat insgesamt der volle bisher vereinbarte Monatspreis berechnet. Für jeden danach begonnenen zusätzlichen Monat wird ebenfalls der volle bisher vereinbarte Monatspreis berechnet. Die Halbmonatsregel gilt nur einmal zu Beginn der Verspätung.
- Wenn ein Fahrzeug oder Lagergut nicht fristgerecht abgeholt wird, fordern wir Sie zur Abholung bis zu einem konkret genannten Termin auf. Offene Zahlungsforderungen werden gesondert ausgewiesen. Bitte melden Sie sich, wenn Sie einen anderen Abholtermin oder eine Verlängerung vereinbaren möchten. Ein gesetzliches Pfandrecht wird nur geltend gemacht, wenn dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Vor einem Pfandverkauf werden die Berechtigung und die erforderlichen Mitteilungen und Fristen geprüft; eine Verkaufsandrohung wird gesondert erklärt, soweit gesetzlich erforderlich. Der bloße Ablauf einer Abholfrist oder erfolglose Erinnerungen berechtigen nicht automatisch zum Verkauf oder zur Entsorgung. Eine Entsorgung erfolgt nur auf gesonderter rechtlicher Grundlage.
Paragraph 5 - Zugang
- UG-Lager (Sportgeräte): Der Zutritt zum UG-Lager ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten oder nach individueller Absprache möglich. Eigenmächtiger Zugang zum UG-Lager ist nicht gestattet.
- TG-Stellplätze (Fahrzeuge): Jederzeit Zugang mit eigenem Schlüssel oder Schlüsselbox-Code; ohne eigenen Schlüssel nach Terminvereinbarung. Bei Ausgabe eines Schlüssels gilt die vereinbarte Schlüsselkaution.
- Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Lager in dringenden Fällen (Gefahr im Verzug, behördliche Anordnung, notwendige Wartungsarbeiten) auch ohne Ankündigung zu betreten.
Paragraph 6 - Kaution und Schlüssel (TG-Stellplätze)
- Für den Schlüssel zur Tiefgarage wird eine Kaution von 100,00 EUR erhoben. Die Kaution ist bei Übergabe des Schlüssels fällig.
- Bei Vertragsende und Rückgabe des Schlüssels wird die Schlüsselkaution abgerechnet und zurückgezahlt. Eine Verrechnung mit berechtigten Forderungen erfolgt nur, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, und wird nachvollziehbar ausgewiesen; ein verbleibendes Guthaben wird zurückgezahlt.
- Bitte melden Sie den Verlust eines Schlüssels unverzüglich. Ersatzkosten werden nur berechnet, soweit Sie hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften haften. Maßgeblich sind die tatsächlich erforderlichen und nachgewiesenen Kosten. Ein Austausch der Schließanlage wird nur berechnet, soweit er erforderlich ist und tatsächlich durchgeführt wird. Eine Verrechnung mit der Schlüsselkaution erfolgt nur, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, und wird nachvollziehbar abgerechnet; ein verbleibendes Guthaben wird zurückgezahlt.
- Die Weitergabe des Schlüssels an Dritte ist nicht gestattet.
Paragraph 7 - Pflichten des Einlagerers
- Der Einlagerer darf nur die vertraglich vereinbarten Gegenstände einlagern. Auf einem gemieteten Tiefgaragen-Stellplatz darf der Mieter jedes Fahrzeug abstellen, das den vertraglich vereinbarten Maßen und Fahrzeugarten entspricht, und dieses auch wechseln.
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Wir nehmen kein Gefahrgut, keine Sprengstoffe, keine illegalen Gegenstände und kein Diebesgut an. Die nachfolgend ausdrücklich genannten Ausnahmen bleiben zulässig.
Verboten ist die Einlagerung von:- Nicht angenommen werden separat gelagerte Kraftstoffe, entzündbare, explosive, giftige, ätzende oder brandfördernde Stoffe sowie Druckgasbehälter. Die ausdrücklich zugelassenen leeren Tauchflaschen sind vom Gasflaschenverbot ausgenommen. Ausgenommen ist der vorhandene Kraftstoff in den Fahrzeugtanks der zur Einlagerung angenommenen Motorräder, Autos und Jetskis. Eingebaute Akkus in E-Bikes und Fahrzeugen sowie separate Akkupacks sind grundsätzlich zur Einlagerung zugelassen und vom pauschalen Gefahrgutverbot ausgenommen. Das Verbot von Gegenständen, die andere Lagergüter oder die Räumlichkeiten gefährden könnten, bleibt bestehen.
- Sprengstoffe, Zündmittel und pyrotechnische Gegenstände einschließlich Feuerwerk und pyrotechnischer Signalmunition werden nicht angenommen.
- Betäubungsmittel, Cannabis und neue psychoaktive Stoffe im Sinne der einschlägigen Stoffgesetze werden nicht zur Einlagerung angenommen. Bei ärztlich verordneten Medikamenten klären Sie die Annahme bitte vorab mit uns.
- Radioaktive Stoffe im Sinne des Strahlenschutzgesetzes, infektiöse Materialien und gefährliche Abfälle werden nicht angenommen.
- Verderblichen Waren und Lebensmitteln
- Lebenden Tieren oder Pflanzen
- Gestohlene Sachen und Gegenstände, deren Besitz, Überlassung oder Lagerung unter den konkreten Umständen gesetzlich verboten ist, werden nicht angenommen.
- Gegenständen, die andere Lagergüter oder die Räumlichkeiten gefährden könnten
- Gegenständen mit üblem Geruch
Nicht angenommen werden Waffen im Sinne des Waffengesetzes, wesentliche Teile von Schusswaffen und Munition. Dies gilt auch für Sport- und Jagdwaffen sowie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, unabhängig von einer vorhandenen Besitzberechtigung.
Diese Annahmeverbote gelten für unsere Einlagerungsleistung. Sie bedeuten nicht, dass der Besitz jedes ausgeschlossenen Gegenstands gesetzlich verboten ist.
Bei konkretem Verdacht auf eine Straftat erstatten wir unverzüglich Anzeige bei den zuständigen Behörden.
- Der Einlagerer ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, E-Mail) unverzüglich mitzuteilen.
- Die Haftung des Einlagerers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Versicherung
Bei Einlagerung im Lagerhaus ist Versicherungsschutz bis 5.000 € je Vertrag im Mietpreis enthalten. Höherversicherung auf Anfrage. Dieser Versicherungsschutz gilt nicht für die Tiefgarage.
Stellplatzmiete ohne Versicherung durch den Anbieter. Für den Versicherungsschutz Ihres Fahrzeugs sorgen Sie selbst. Auf Anfrage prüfen wir für jede Einlagerung eine zusätzliche Absicherung und nennen Ihnen Umfang und Preis vorab.
Paragraph 9 - Haftung
- Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für gesondert vereinbarte Zusatzleistungen.
- Die Haftung des Einlagerers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Bei der Übergabe zur Einlagerung und bei der Ausgabe prüfen wir gemeinsam mit Ihnen den sichtbaren Zustand des Fahrzeugs oder Lagerguts. Bereits vorhandene Schäden werden im Übergabeprotokoll festgehalten. Bei der Ausgabe gleichen wir den Zustand mit diesem Protokoll ab und dokumentieren erkennbare Schäden oder Abweichungen im Ausgabeprotokoll. Bitte melden Sie erkennbare Schäden direkt bei der jeweiligen Übergabe. Später festgestellte Schäden melden Sie bitte möglichst umgehend per E-Mail mit Vertragsnummer, betroffenem Gegenstand und Zeitpunkt der Feststellung. Fotos helfen bei der Prüfung. Gesetzliche Ansprüche und Fristen bleiben unberührt.
Paragraph 10 - Besondere Bestimmungen TG-Stellplätze
- Die Einfahrtshöhe der Tiefgarage beträgt maximal 2 Meter. Fahrzeuge und Anhänger, die diese Höhe überschreiten, können nicht eingelagert werden. Die Einfahrtsbreite beträgt 4 Meter, die Zufahrtsbreite 3 Meter.
- Zugelassene Fahrzeuge: Müssen über eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen. Eine zusätzliche Kaskoversicherung wird empfohlen.
- Nicht zugelassene Fahrzeuge: Dürfen eingelagert werden. Der Abschluss einer Ruheversicherung wird dringend empfohlen, da keine Versicherung durch den Vermieter besteht.
- Motorräder, Autos und Jetskis nehmen wir mit dem vorhandenen Kraftstoff im Fahrzeugtank an. Paramotoren im Lagerhaus nehmen wir ausschließlich mit leerem Tank an.
- Optionaler Stromanschluss am Fahrzeugstellplatz für einmalig 15 €. Bringen Sie Ihr eigenes geeignetes Ladegerät mit. Anschluss und Bedienung übernehmen Sie in eigener Verantwortung. Eine Batteriebetreuung ist nicht enthalten.
Paragraph 11 - Zusatz-Services
- Lüft-Service (Gleitschirme): Beim monatlichen Lüft-Service wird der Schirm ausgepackt, ausgebreitet, gelüftet und anschließend locker verpackt. Der Service kostet 20 € pro Monat. Fotos erhalten Sie auf Wunsch über WhatsApp, Telegram, Signal oder per E-Mail.
- Fahrzeugpflege: Fahrzeugpflege bieten wir ausschließlich für Motorräder und Autos an, nach individueller Vereinbarung und auch in Zusammenarbeit mit externen Partnern. Umfang und Preis stimmen wir vorab mit Ihnen ab. Nicht im Stellplatzpreis enthalten.
- Zusatz-Services können jederzeit schriftlich hinzugebucht oder abbestellt werden. Abrechnung und Leistungsumfang werden vorab vereinbart. Der optionale Stromanschluss kostet einmalig 15 €.
- Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für gesondert vereinbarte Zusatzleistungen.
Paragraph 12 - Datenschutz
- Der Vermieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Einlagerers ausschließlich zur Vertragsdurchführung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
- Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung geregelt.
Paragraph 13 - Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
- Es gilt deutsches Recht. Zwingende gesetzliche Schutzvorschriften, die unabhängig von dieser Rechtswahl anwendbar sind, bleiben unberührt.
- Für die gerichtliche Zuständigkeit gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Werden einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht Vertragsbestandteil oder sind sie unwirksam, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 306 BGB.
- Für Ihren Vertrag gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Bedingungen. Änderungen bestehender Verträge bedürfen Ihrer ausdrücklichen Zustimmung, soweit nicht gesetzliche Regelungen etwas anderes vorsehen. Eine Veröffentlichung neuer AGB auf unserer Website ändert Ihren bestehenden Vertrag nicht.
Stand: 14. September 2026